Wer einer Stiftung Geld zur Verfügung stellt, tut dies mit dem Bewusstsein, eine lohnende Sache zu unterstützten. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Arbeit der Gerhard-Claas-Stiftung mit einer Zuwendung zu unterstützen.

Die erste Form ist die Spende. Jede Spende wird von der Stiftung unmittelbar für die Förderung von Projekten und Unterstützungen eingesetzt.

Die zweite Form ist die Zustiftung zum Stiftungskapital. Das Stiftungskapital darf von der Stiftung nicht ausgegeben werden. Es wird langfristig angelegt und kann so durch die eingenommenen Zinsen nahezu unbegrenzt immer wieder neue Förderungen ermöglichen.

Die dritte Form ist das Vermächtnis. Mit ihm kann man über den Tod hinaus die Stiftung fördern, indem man in seinem Testament die Stiftung mit einer bestimmten Summe bedenkt. Dies kann sowohl als Testamentsspende wie auch als testamentarische Zustiftung geschehen.

 

Spenden an die Gerhard-Claas-Stiftung werden zeitnah für die Förderung der Satzungszwecke der Stiftung eingesetzt. Spenden an die Gerhard-Claas-Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden, da die Stiftung der Förderung wissenschaftlicher Zwecke dient.

  • Es ist auch möglich, die Arbeit der Stiftung mit einem Dauerauftrag regelmäßig zu unterstützen.
  • Mit einer Spende können gezielt einzelne Förderprojekte unterstützt werden, wenn dafür eine Zweckbindung angegeben wird.
  • Bei Spenden ist nicht die Höhe entscheidend, denn jeder gespendete Betrag wird unmittelbar eingesetzt.
  • Wer über den Tod hinaus die Stiftung unterstützen möchte, kann dies auch durch eine Testamentsspende tun.

 

Wer die Arbeit der Gerhard-Claas-Stiftung auf Dauer fördern möchte, kann dies auch durch eine Zustiftung zum Stiftungskapital tun.

  • Das Stiftungskapital wird langfristig angelegt.
  • Eine Förderung der Satzungszwecke der Stiftung erfolgt nur aus den Zinserträgen, sodass das Stiftungskapital unbegrenzt erhalten bleibt.
  • Zustiftungen eignen sich daher eher für größere Zuwendungen an die Stiftung.
  • Zustiftungen können steuerrechtlich für die Stifter über längere Zeiträume hinweg steuerlich von Vorteil sein.

Zu den wichtigsten Entscheidungen, die Sie in Ihrem Leben treffen müssen, gehört die Frage, wen Sie in ihrem Testament bedenken wollen. Dabei können Sie auch die Ziele der Gerhard-Claas-Stiftung mit einer Testamentsspende oder einer testamentarischen Zustiftung fördern.

  • Ihre Testamentsspende wird unmittelbar der Förderung der Stiftungsprojekte zugute kommen
  • Eine testamentarische Zustiftung wird langfristig die Stiftungziele unterstützen.
  • Beide Formen des Vermächtnisses können vertraulich oder unter Nennung ihres Namens erfolgen, je nach dem, wie Sie es wünschen.

 

 

Spenden per Überweisung:

Einzelne Spenden und Daueraufträge bitte an:

Kontoinhaber: Gerhard-Claas-Stiftung
IBAN: DE36 5009 2100 0001 3456 13
Bank: Spar- und Kreditbank EFG, Bad Homburg
BIC: GENODE51BH2