Wer die Arbeit der Gerhard-Claas-Stiftung auf Dauer fördern möchte, kann dies auch durch eine Zustiftung zum Stiftungskapital tun.

  • Das Stiftungskapital wird langfristig angelegt.
  • Eine Förderung der Satzungszwecke der Stiftung erfolgt nur aus den Zinserträgen, sodass das Stiftungskapital unbegrenzt erhalten bleibt.
  • Zustiftungen eignen sich daher eher für größere Zuwendungen an die Stiftung.
  • Zustiftungen können steuerrechtlich für die Stifter über längere Zeiträume hinweg steuerlich von Vorteil sein.
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